D&O‑Versicherung (Vermögensschaden‑Haftpflicht für Geschäftsführer & Führungskräfte)
Die D&O‑Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Vermögensschäden, die durch berufliche Entscheidungen entstehen. Führungskräfte haften in Deutschland mit ihrem Privatvermögen – auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Die D&O deckt reine Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen im Rahmen der Organ‑ oder Leitungsfunktion entstehen, zum Beispiel:
- fehlerhafte Entscheidungen oder unterlassene Maßnahmen
- Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien
- fehlerhafte Vertragsgestaltung
- verspätete Zahlungen oder Fristversäumnisse
- Organisations‑ oder Aufsichtspflichtverletzungen
Die Versicherung übernimmt:
- berechtigte Schadenersatzforderungen
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Anwalts‑, Gerichts‑ und Gutachterkosten
Schon kleine Fehler können hohe finanzielle Folgen haben, etwa durch:
- Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung
- Budget‑ oder Investitionsfehler
- Verstöße gegen Compliance‑ oder Datenschutzvorgaben
- fehlerhafte Personalentscheidungen
- Insolvenzverschleppung
Ohne D&O haften Entscheider privat.
Für wen ist die D&O sinnvoll?
Für alle Unternehmen mit Personen in Leitungs‑ oder Entscheidungsfunktionen, insbesondere:
- GmbH‑Geschäftsführer
- Vorstände
- Prokuristen
- leitende Angestellte
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Typische Erweiterungen:
- Anstellungsvertrags‑Rechtsschutz
- Straf‑Rechtsschutz für fahrlässige Delikte
- verlängerte Nachmeldefristen
- persönliche D&O für Einzelpersonen