D&O‑Versicherung (Vermögensschaden‑Haftpflicht für Geschäftsführer & Führungskräfte)


Die D&O‑Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Vermögensschäden, die durch berufliche Entscheidungen entstehen. Führungskräfte haften in Deutschland mit ihrem Privatvermögen – auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Die D&O deckt reine Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen im Rahmen der Organ‑ oder Leitungsfunktion entstehen, zum Beispiel:

  • fehlerhafte Entscheidungen oder unterlassene Maßnahmen
  • Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien
  • fehlerhafte Vertragsgestaltung
  • verspätete Zahlungen oder Fristversäumnisse
  • Organisations‑ oder Aufsichtspflichtverletzungen

 

Die Versicherung übernimmt:

  • berechtigte Schadenersatzforderungen
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Anwalts‑, Gerichts‑ und Gutachterkosten

 

Schon kleine Fehler können hohe finanzielle Folgen haben, etwa durch:

  • Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung
  • Budget‑ oder Investitionsfehler
  • Verstöße gegen Compliance‑ oder Datenschutzvorgaben
  • fehlerhafte Personalentscheidungen
  • Insolvenzverschleppung

Ohne D&O haften Entscheider privat.

 

Für wen ist die D&O sinnvoll?

Für alle Unternehmen mit Personen in Leitungs‑ oder Entscheidungsfunktionen, insbesondere:

  • GmbH‑Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Prokuristen
  • leitende Angestellte
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

 

Typische Erweiterungen:

  • Anstellungsvertrags‑Rechtsschutz
  • Straf‑Rechtsschutz für fahrlässige Delikte
  • verlängerte Nachmeldefristen
  • persönliche D&O für Einzelpersonen