Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für geschäftsführende Personen


Die betriebliche Altersvorsorge bietet Geschäftsführer:innen eine steuerlich geförderte Möglichkeit, Vermögen für das Alter aufzubauen. Durch klare gesetzliche Höchstgrenzen und flexible Gestaltungsmöglichkeiten entsteht ein effizienter und planbarer Vorsorgebaustein.

Warum ist die bAV für Geschäftsführer:innen sinnvoll?

Geschäftsführende Personen tragen hohe Verantwortung und sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bAV ermöglicht einen strukturierten, steueroptimierten Vermögensaufbau innerhalb des Unternehmens – unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht.

Vorteile für Geschäftsführer:innen

• Steuerlich geförderte Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen

• Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

• Aufbau einer zusätzlichen Altersrente oder Kapitalleistung

• Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen möglich

• Klare Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen

 

Steuerliche Höchstgrenzen (Stand: aktuelles Recht)

1. Steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG

• 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerfrei

• 4 % der BBG zusätzlich sozialabgabenfrei (nur bei SV-Pflicht)

Rechenwert 2026 (BBG West 2026: 90.600 €):

• 8 % = 7.248 € pro Jahr steuerfrei

• 4 % = 3.624 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei

2. Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. (Altzusage)

• Bis 1.752 € pro Jahr pauschal besteuerbar

3. Arbeitgeberzuschuss

• Mindestens 15 %, wenn Sozialabgaben eingespart werden

• Bei nicht SV-pflichtigen Geschäftsführer:innen freiwillig, aber üblich

 

Durchführungswege

• Direktversicherung

• Pensionskasse

• Pensionsfonds

• Unterstützungskasse (für höhere Beiträge)

• Direktzusage

 

Für wen geeignet?

Für GmbH-Geschäftsführer:innen, Gesellschafter-Geschäftsführer:innen und leitende Personen, die steueroptimiert Vermögen aufbauen und eine planbare, rechtssichere Vorsorgelösung suchen.