Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geschäftsführer
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Geschäftsführern eine steuerlich geförderte Möglichkeit, Vermögen für das Alter aufzubauen. Durch klare gesetzliche Höchstgrenzen und flexible Gestaltungsmöglichkeiten entsteht ein effizienter und planbarer Vorsorgebaustein.
Warum die bAV für Geschäftsführer sinnvoll ist Geschäftsführer tragen hohe Verantwortung und sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bAV ermöglicht einen strukturierten, steueroptimierten Vermögensaufbau innerhalb des Unternehmens – unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht.
Vorteile für Geschäftsführer
• Steuerlich geförderte Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen
• Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
• Aufbau einer zusätzlichen Altersrente oder Kapitalleistung
• Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen möglich
• Klare Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen
Steuerliche Höchstgrenzen (Stand: aktuelles Recht)
1. Steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG
• 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerfrei
• 4 % der BBG zusätzlich sozialabgabenfrei (nur bei SV-Pflicht)
Rechenwert 2026 (BBG West 2026: 90.600 €):
• 8 % = 7.248 € pro Jahr steuerfrei
• 4 % = 3.624 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei
2. Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. (Altzusage)
• Bis 1.752 € pro Jahr pauschal besteuerbar
3. Arbeitgeberzuschuss
• Mindestens 15 %, wenn Sozialabgaben eingespart werden
• Bei nicht SV-pflichtigen Geschäftsführern freiwillig, aber üblich
Durchführungswege
• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Unterstützungskasse (für höhere Beiträge)
• Direktzusage
Für wen geeignet?
Für GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Personen, die steueroptimiert Vermögen aufbauen und eine planbare, rechtssichere Vorsorgelösung suchen.