Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für geschäftsführende Personen
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Geschäftsführer:innen eine steuerlich geförderte Möglichkeit, Vermögen für das Alter aufzubauen. Durch klare gesetzliche Höchstgrenzen und flexible Gestaltungsmöglichkeiten entsteht ein effizienter und planbarer Vorsorgebaustein.
Warum ist die bAV für Geschäftsführer:innen sinnvoll?
Geschäftsführende Personen tragen hohe Verantwortung und sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bAV ermöglicht einen strukturierten, steueroptimierten Vermögensaufbau innerhalb des Unternehmens – unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht.
Vorteile für Geschäftsführer:innen
• Steuerlich geförderte Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen
• Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
• Aufbau einer zusätzlichen Altersrente oder Kapitalleistung
• Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen möglich
• Klare Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen
Steuerliche Höchstgrenzen (Stand: aktuelles Recht)
1. Steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG
• 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerfrei
• 4 % der BBG zusätzlich sozialabgabenfrei (nur bei SV-Pflicht)
Rechenwert 2026 (BBG West 2026: 90.600 €):
• 8 % = 7.248 € pro Jahr steuerfrei
• 4 % = 3.624 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei
2. Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. (Altzusage)
• Bis 1.752 € pro Jahr pauschal besteuerbar
3. Arbeitgeberzuschuss
• Mindestens 15 %, wenn Sozialabgaben eingespart werden
• Bei nicht SV-pflichtigen Geschäftsführer:innen freiwillig, aber üblich
Durchführungswege
• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Unterstützungskasse (für höhere Beiträge)
• Direktzusage
Für wen geeignet?
Für GmbH-Geschäftsführer:innen, Gesellschafter-Geschäftsführer:innen und leitende Personen, die steueroptimiert Vermögen aufbauen und eine planbare, rechtssichere Vorsorgelösung suchen.