Glasversicherung
Die Glasversicherung schützt vor den Kosten, die durch das Zerbrechen von fest verbauten Glasflächen entstehen. Sie ergänzt Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die Glasschäden in der Regel nicht automatisch abdecken.
Wichtiger Hinweis
Glasbruch ist in Hausrat und Wohngebäude unabhängig von einer versicherten Gefahr versichert. Für die Erstattung reicht der reine Bruch des Glases.
Was ist versichert?
- Fenster und Fenstertüren
- Balkon- und Terassentüren
- Wintergärten und Glasdächer
- Duschkabinen und Glastrennwände
- Spiegel und Glasplatten
- Ceran- oder Induktionskochfelder
- Verglaste Möbelstücke (je nach Tarif)
Was ist nicht versichert?
- Kratzer, Abplatzungen oder Blindwerden
- Schäden durch Bau- oder Renovierungsarbeiten
- Glasbruch an mobilen Gegenständen
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Undichtigkeiten ohne Glasbruch
Für wen ist sie sinnvoll?
- Haushalte mit großen Fensterflächen oder Wintergärten
- Familien mit Kindern oder Haustieren
- Mieter mit Glasversicherungspflicht im Mietvertrag
- Eigentümer mit hochwertigen Glasflächen oder Ceranfeldern
- Personen, die unerwartete Reparaturkosten vermeiden möchten
Warum ist Glasversicherung wichtig?
Glasbruch kann schnell teuer werden, besonders bei großen Fensterfronten oder Spezialverglasungen. Die Glasversicherung übernimmt Reparatur oder Austausch und verhindert unerwartete Kosten.
Kurzes Fazit:
Die Glasversicherung schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Glasbruch und ergänzt bestehende Versicherungen sinnvoll, wenn viele oder hochwertige Glasflächen vorhanden sind.