Key-Person-Versicherung (Schlüsselpersonenschutz)


Zweck der Versicherung

Die Key-Person-Versicherung schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn eine zentrale Person (z. B. Gesch.ftsführer, Gesellschafter, leitender Mitarbeiter) durch Tod, schwere Krankheit oder Berufsunfähigkeit ausfällt. Sie dient der Liquiditätssicherung, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt.

Was ist versichert?

1. Risikolebensversicherung (RLV)

  • Leistung bei Tod der Schlüsselperson
  • Sicherung von Krediten, Ersatzbeschaffung, Übergangsfinanzierung

 

2. Dread-Disease-Versicherung

  • Einmalzahlung bei Diagnose einer schweren Krankheit
  • Sofortige Liquidität für Interim-Management, Projektstopp, Umsatzausfall

 

3. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

  • Monatliche Rente oder Kapitalleistung bei BU
  • Absicherung langfristiger Ausfälle

Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.

 

Warum ist die Key-Person-Absicherung wichtig?

  • Umsatzrückgang
  • Projektverzögerungen
  • Know-how-Verlust
  • Kosten für Ersatz oder Interim-Management
  • Gefährdung von Kreditlinien

 

Steuerliche Behandlung

Beiträge: In der Regel Betriebsausgaben (abhängig von Vertragsart und Zweck).

Leistung: Steuerpflichtiger Ertrag des Unternehmens.

 

Vorteile

  • Sofortige Liquidität im Ernstfall
  • Schutz vor Umsatz- und Ertragsausfällen
  • Sicherung von Krediten und Investitionen
  • Stärkung der Unternehmensstabilität
  • Flexibel kombinierbar (RLV, BU, Dread Disease)

 

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Nicht definierte Krankheiten (bei Dread Disease)
  • Vorerkrankungen je nach Gesundheitsprüfung
  • Normale Fluktuation oder freiwilliges Ausscheiden
  • Schäden vor Vertragsbeginn

 

Kurzes Fazit:

Die Key-Person-Versicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken beim Ausfall zentraler Personen und ist besonders sinnvoll für GmbHs, Start-ups, KMU und Firmen mit wenigen, aber entscheidenden Leistungsträgern.