Key-Person-Versicherung (Schlüsselpersonenschutz)


Zweck der Versicherung

Die Key-Person-Versicherung schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn eine zentrale Person (z. B. Geschäftsführende, Gesellschafter:innen, leitende Mitarbeitende) durch Tod, schwere Krankheit oder Berufsunfähigkeit ausfällt. Sie dient der Liquiditätssicherung, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt.

Was ist versichert?

1. Risikolebensversicherung (RLV)

  • Leistung bei Tod der Schlüsselperson
  • Sicherung von Krediten, Ersatzbeschaffung, Übergangsfinanzierung

 

2. Dread-Disease-Versicherung

  • Einmalzahlung bei Diagnose einer schweren Krankheit
  • Sofortige Liquidität für Interim-Management, Projektstopp, Umsatzausfall

 

3. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

  • Monatliche Rente oder Kapitalleistung bei BU
  • Absicherung langfristiger Ausfälle

Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer:in, Beitragszahler:in und Bezugsberechtigte Person.

 

Warum ist die Key-Person-Absicherung wichtig?

  • Umsatzrückgang
  • Projektverzögerungen
  • Know-how-Verlust
  • Kosten für Ersatz oder Interim-Management
  • Gefährdung von Kreditlinien

 

Steuerliche Behandlung

Beiträge: In der Regel Betriebsausgaben (abhängig von Vertragsart und Zweck).

Leistung: Steuerpflichtiger Ertrag des Unternehmens.

 

Vorteile

  • Sofortige Liquidität im Ernstfall
  • Schutz vor Umsatz- und Ertragsausfällen
  • Sicherung von Krediten und Investitionen
  • Stärkung der Unternehmensstabilität
  • Flexibel kombinierbar (RLV, BU, Dread Disease)

 

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Nicht definierte Krankheiten (bei Dread Disease)
  • Vorerkrankungen je nach Gesundheitsprüfung
  • Normale Fluktuation oder freiwilliges Ausscheiden
  • Schäden vor Vertragsbeginn

 

Kurzes Fazit:

Die Key-Person-Versicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken beim Ausfall zentraler Personen und ist besonders sinnvoll für GmbHs, Start-ups, KMU und Firmen mit wenigen, aber entscheidenden Leistungsträgern.