Key-Person-Versicherung (Schlüsselpersonenschutz)
Zweck der Versicherung
Die Key-Person-Versicherung schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn eine zentrale Person (z. B. Geschäftsführende, Gesellschafter:innen, leitende Mitarbeitende) durch Tod, schwere Krankheit oder Berufsunfähigkeit ausfällt. Sie dient der Liquiditätssicherung, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
Was ist versichert?
1. Risikolebensversicherung (RLV)
- Leistung bei Tod der Schlüsselperson
- Sicherung von Krediten, Ersatzbeschaffung, Übergangsfinanzierung
2. Dread-Disease-Versicherung
- Einmalzahlung bei Diagnose einer schweren Krankheit
- Sofortige Liquidität für Interim-Management, Projektstopp, Umsatzausfall
3. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
- Monatliche Rente oder Kapitalleistung bei BU
- Absicherung langfristiger Ausfälle
Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer:in, Beitragszahler:in und Bezugsberechtigte Person.
Warum ist die Key-Person-Absicherung wichtig?
- Umsatzrückgang
- Projektverzögerungen
- Know-how-Verlust
- Kosten für Ersatz oder Interim-Management
- Gefährdung von Kreditlinien
Steuerliche Behandlung
Beiträge: In der Regel Betriebsausgaben (abhängig von Vertragsart und Zweck).
Leistung: Steuerpflichtiger Ertrag des Unternehmens.
Vorteile
- Sofortige Liquidität im Ernstfall
- Schutz vor Umsatz- und Ertragsausfällen
- Sicherung von Krediten und Investitionen
- Stärkung der Unternehmensstabilität
- Flexibel kombinierbar (RLV, BU, Dread Disease)
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz
- Nicht definierte Krankheiten (bei Dread Disease)
- Vorerkrankungen je nach Gesundheitsprüfung
- Normale Fluktuation oder freiwilliges Ausscheiden
- Schäden vor Vertragsbeginn
Kurzes Fazit:
Die Key-Person-Versicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken beim Ausfall zentraler Personen und ist besonders sinnvoll für GmbHs, Start-ups, KMU und Firmen mit wenigen, aber entscheidenden Leistungsträgern.